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Verwaltungsvorschriften im Internet
Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 104 des Versicherungsaufsichtsgesetzes
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zielunternehmen
§ 2 Anzeigenexemplare, Einreichungsweg und Übersetzungen
§ 3 Angaben zum Empfangsbevollmächtigten im Inland
§ 4 Angaben zu Personen, Personenhandelsgesellschaften, Gesellschaften anderer Rechtsform und Zweckvermögen
§ 5 Kapital- und Stimmrechtsanteile
Abschnitt 2
Anzeige der Absicht des Erwerbs oder der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
§ 6 Anzeigeformulare, Vollständigkeit der Anzeige
§ 7 Änderung der angezeigten Absicht und der angezeigten Angaben
§ 8 Allgemeine Unterlagen und Erklärungen
§ 9 Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit
§ 10 Lebenslauf
§ 11 Beteiligungsverhältnisse und Konzernzugehörigkeit sowie sonstige Einflussmöglichkeiten
§ 12 Erwerbsinteressen
§ 13 Finanzlage und Bonität des Anzeigepflichtigen
§ 14 Finanzierung des Erwerbs, Offenlegung sämtlicher Vereinbarungen
§ 15 Geschäftsplan, Darstellung strategischer Ziele und Pläne
§ 16 Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten
Abschnitt 3
Weitere Anzeige- und Mitteilungspflichten; Übergangsvorschrift
§ 17 Anzeige der Absicht der Verringerung oder Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung
§ 18 Anzeige von Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung
§ 19 Ergänzende Mitteilungen bei nachträglichen Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung zur Sicherung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum
§ 20 Übergangsvorschrift
Anlage (zu § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 9 Absatz 1 Satz 1 und § 17 Absatz 1)
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