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Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des Versicherungsaufsichtsgesetzes *)

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Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Zielunternehmen
  § 2 Anzeigenexemplare, Einreichungsweg und Übersetzungen
  § 3 Angaben zum Empfangsbevollmächtigten im Inland
  § 4 Angaben zu Personen, Personenhandelsgesellschaften, Gesellschaften anderer Rechtsform und Zweckvermögen
  § 5 Kapital- und Stimmrechtsanteile
Abschnitt 2
 Anzeige des Erwerbs oder der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
  § 6 Anzeigeformulare, Vollständigkeit der Anzeige
  § 7 Änderung der angezeigten Absicht, des angezeigten Erwerbs und der angezeigten Angaben
  § 8 Allgemeine Unterlagen und Erklärungen
  § 8a Zusätzliche Unterlagen und Erklärungen bestimmter Anzeigepflichtiger
  § 9 Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit
  § 10 Lebenslauf
  § 11 Beteiligungsverhältnisse und Konzernzugehörigkeit sowie sonstige Einflussmöglichkeiten
  § 11a Auswirkungen der Gruppenstruktur auf die Aufsicht
  § 12 Erwerbsinteressen
  § 13 Finanzlage und Bonität des Anzeigepflichtigen
  § 14 Finanzierung, Offenlegung sämtlicher Vereinbarungen
  § 15 Geschäftsplan, Darstellung strategischer Ziele und Pläne
  § 16 Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten
Abschnitt 3
 Weitere Anzeige- und Mitteilungspflichten
  § 17 Anzeige der Verringerung oder Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung
  § 18 Anzeige von Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung
  § 19 Ergänzende Mitteilungen bei nachträglichen Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung zur Sicherung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum
  § 20 (weggefallen)
  Anlage 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 1)
  Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)
  Anlage 3 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1)
  Anlage 4 (zu § 9 Absatz 4 Satz 1)
  Anlage 5 (zu § 9 Absatz 5)
  Anlage 6 (zu § 9 Absatz 5)
  Anlage 7 (zu § 17 Absatz 1)