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Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten 1

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeines
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Allgemeine Anforderungen an Vergütungssysteme
  § 3 Verantwortlichkeiten; Beteiligung der Kontrolleinheiten
  § 4 Ausrichtung an der Strategie des Instituts
  § 5 Angemessenheit der Vergütung und der Vergütungssysteme
  § 6 Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung; Billigung einer höheren Obergrenze gemäß § 25a Absatz 5 Satz 5 des Kreditwesengesetzes
  § 7 Voraussetzungen für die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung und die Erdienung zurückbehaltener Vergütungsbestandteile
  § 8 Verbot der Einschränkung oder Aufhebung der Risikoadjustierung
  § 9 Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kontrolleinheiten
  § 10 Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung von Geschäftsleitern und Geschäftsleiterinnen
  § 11 Grundsätze zu den Vergütungssystemen in den Organisationsrichtlinien; Dokumentationspflichten
  § 12 Überprüfung und Anpassung der Vergütungssysteme
  § 13 Information über die Vergütungssysteme
  § 14 Anpassung bestehender Vereinbarungen
  § 15 Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses
  § 16 Offenlegung
Abschnitt 3
 Besondere Anforderungen an bedeutende Institute
  § 17 (weggefallen)
  § 18 Anforderungen an Vergütungssysteme von Risikoträgern und Risikoträgerinnen in bedeutenden Instituten; Risikoausrichtung der Vergütungssysteme
  § 19 Ermittlung der variablen Vergütung (Ex-ante-Risikoadjustierung)
  § 20 Zurückbehaltung, Anspruchs- und Auszahlungsvoraussetzungen, Rückforderung (Ex-post-Risikoadjustierung)
  § 21 Vergütungen im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen
  § 22 Zusätzliche Leistungen zur Altersversorgung
  § 23 Vergütungsbeauftragte in bedeutenden Instituten
  § 24 Aufgaben der Vergütungsbeauftragten
  § 25 Personal- und Sachausstattung der Vergütungsbeauftragten
  § 26 Vergütungsbeauftragte in den Organisationsrichtlinien
Abschnitt 4
 Ergänzende Vorschriften für Gruppen
  § 27 Gruppenweite Regelung der Vergütung
Abschnitt 5
 Schlussvorschriften
  § 28 (weggefallen)
  § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten