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Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz

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Abschnitt 1
 Vorrang für Investitionen
  § 1 Grundsatz
  § 2 Aussetzung der Verfügungsbeschränkung, investive Maßnahmen
  § 3 Besonderer Investitionszweck
Abschnitt 2
 Erteilung des Investitionsvorrangbescheids
  § 4 Verfahren
  § 5 Anhörung des Anmelders
  § 6 Unterrichtung der Gemeinde
  § 7 Entscheidung
Abschnitt 3
 Investitionsvorrangbescheid und investiver Vertrag
  § 8 Inhalt des Investitionsvorrangbescheids und des investiven Vertrages
  § 9 Bekanntgabe des Investitionsvorrangbescheids
  § 10 Vollziehung des Investitionsvorrangbescheids
  § 11 Wirkung des Investitionsvorrangbescheids
  § 12 Rechtsschutz und Sicherung von Investitionen
Abschnitt 4
 Durchführung der Investition und Rückabwicklung fehlgeschlagener Vorhaben
  § 13 Grundsatz
  § 14 Verlängerung der Durchführungsfrist
  § 15 Widerruf des Investitionsvorrangbescheids
Abschnitt 5
 Ausgleich für den Berechtigten
  § 16 Anspruch des Berechtigten auf den Gegenwert des Vermögensgegenstandes
  § 17 Wahlrecht des Berechtigten, Auskunftsanspruch
Abschnitt 6
 Besondere Verfahren
  § 18 Vorhaben in Vorhaben- und Erschließungsplänen
  § 19 Öffentliches Bieterverfahren
  § 20 Vorhaben auf mehreren Grundstücken
  § 21 Investitionsantrag des Anmelders
  § 21a Modernisierung von Wohnraum im vereinfachten Verfahren
  § 21b Vereinfachte Rückübertragung
Abschnitt 7
 Schlußbestimmungen
  § 22 Grundstücke und Gebäude nach Liste C
  § 23 Gerichtliche Zuständigkeit
  § 24 Zuständigkeitsregelungen, Abgabe
  § 25 Sonderregelungen für die Treuhandanstalt
  § 26 Anwendbarkeit anderer Gesetze
  § 27 Antragsfrist
  § 28 Überleitungsvorschrift
  § 29 Verordnungsermächtigung