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Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken

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  Inhaltsübersicht
Kapitel 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
 Verschreibung und Abgabe
  § 3 Abgabe und Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken
Kapitel 3
 Erlaubnis und Genehmigung; Binnenhandel
Abschnitt 1
 Erlaubnis
  § 4 Erlaubnispflicht
  § 5 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
  § 6 Inhalt der Erlaubnis
  § 7 Antrag
  § 8 Änderung von Angaben im Antrag
  § 9 Versagung der Erlaubnis
  § 10 Befristung der Erlaubnis; Auflagen und Beschränkungen
  § 11 Widerruf der Erlaubnis
Abschnitt 2
 Genehmigung zur Einfuhr und Ausfuhr; Durchfuhr
  § 12 Genehmigung zur Einfuhr und Ausfuhr
  § 13 Durchfuhr
  § 14 Geltung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung
Abschnitt 3
 Abgabe und Erwerb
  § 15 Abgabe und Erwerb
Abschnitt 4
 Aufzeichnungen und Meldungen
  § 16 Aufzeichnungen und Meldungen
Kapitel 4
 Überwachung; Berichtspflicht
Abschnitt 1
 Überwachung
  § 17 Zuständige Behörden
  § 18 Überwachung des Verkehrs mit Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken
  § 19 Probenahme
  § 20 Duldungs- und Mitwirkungspflicht
  § 21 Sicherungsanordnung
  § 22 Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz
Abschnitt 2
 Jahresbericht an die Vereinten Nationen
  § 23 Jahresbericht an die Vereinten Nationen
Kapitel 5
 Kinder- und Jugendschutz
  § 24 Kinder- und Jugendschutz im öffentlichen Raum
Kapitel 6
 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 1
 Strafvorschriften
  § 25 Strafvorschriften
  § 26 Strafmilderung und Absehen von Strafe
  § 26a Absehen von Verfolgung
Abschnitt 2
 Bußgeldvorschriften
  § 27 Bußgeldvorschriften
Kapitel 7
 Einziehung und Führungsaufsicht
  § 28 Einziehung
  § 29 Führungsaufsicht
Kapitel 8
 Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung
  § 30 Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung
Kapitel 9
 Schlussvorschriften
  § 31 Übergangsregelung aus Anlass des Cannabisgesetzes