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N-Lex
Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen 1
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Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2
Messstellenbetrieb
Kapitel 1
Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb und dessen Finanzierung
§ 3 Messstellenbetrieb
§ 4 Genehmigung des grundzuständigen Messstellenbetriebs
§ 5 Auswahlrecht des Anschlussnutzers
§ 6 Auswahlrecht des Anschlussnehmers; Folgen für das Auswahlrecht des Anschlussnutzers
§ 7 Entgelt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb; besondere Kostenregulierung
§ 8 Messstelle
§ 9 Messstellenverträge
§ 10 Inhalt von Messstellenverträgen
§ 11 Dokumentationspflicht; Auffangzuständigkeit für den grundzuständigen Messstellenbetrieb
§ 12 Rechte des Netzbetreibers
§ 13 Nutzung des Verteilernetzes zur Datenübertragung
Kapitel 2
Wechsel des Messstellenbetreibers
§ 14 Wechsel des Messstellenbetreibers
§ 15 Mitteilungspflichten beim Übergang
§ 16 Übergang technischer Einrichtungen; Meldepflicht
§ 17 Wechsel des Anschlussnutzers
§ 18 Ausfall des Dritten als Messstellenbetreiber
Kapitel 3
Technische Vorgaben zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz von Smart-Meter-Gateways
§ 19 Allgemeine Anforderungen an Messsysteme; Verordnungsermächtigung
§ 20 Anbindbarkeit von Messeinrichtungen für Gas an das Smart-Meter-Gateway
§ 21 Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme
§ 22 Mindestanforderungen an das Smart-Meter-Gateway durch Schutzprofile und Technische Richtlinien
§ 23 Sichere Anbindung an das Smart-Meter-Gateway
§ 24 Zertifizierung des Smart-Meter-Gateway
§ 25 Smart-Meter-Gateway-Administrator; Zertifizierung
§ 26 Aufrechterhaltung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus
§ 27 Weiterentwicklung von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien; Ausschuss Gateway-Standardisierung
§ 28 Inhaber der Wurzelzertifikate
Kapitel 4
Ergänzende Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
§ 29 Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen
§ 30 Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen; Preisobergrenzen
§ 31 Agiler Rollout, Anwendungsupdate
§ 32 Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen
§ 33 Anpassungen, Aufhebungen oder Neufestlegungen bei Preisobergrenzen, agilem Rollout und Ausstattungsverpflichtungen; Verordnungsermächtigungen
§ 34 Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers; Verordnungsermächtigung
§ 35 Preisobergrenzen für Zusatzleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers
§ 36 Ausstattungspflichten und freie Wahl des Messstellenbetreibers
§ 37 Informationspflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers
§ 38 Zutrittsrecht
Kapitel 5
Liegenschaftsmodernisierung; Anbindungsverpflichtung
§ 39 Liegenschaftsmodernisierung
§ 40 Anbindungsverpflichtung
Kapitel 6
Übertragung der Grundzuständigkeit für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
§ 41 Möglichkeit zur Übertragung der Grundzuständigkeit
§ 42 Fristen
§ 43 Folgen einer erfolgreichen Übertragung der Grundzuständigkeit
§ 44 Scheitern einer Übertragung der Grundzuständigkeit
§ 45 Ausstattungsverpflichtungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers
Kapitel 7
Verordnungsermächtigungen; Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur
§ 46 Verordnungsermächtigungen
§ 47 Festlegungen der Bundesnetzagentur
§ 48 Analysen und Berichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Teil 3
Regelungen zur Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen
Kapitel 1
Berechtigte; Allgemeine Anforderungen an die Datenverarbeitung
§ 49 Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 50 Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten
§ 51 Anforderungen an die Verarbeitung von Daten beim Smart-Meter-Gateway; Rolle des Smart-Meter-Gateway-Administrators
§ 52 Allgemeine Anforderungen an die Datenkommunikation; Anonymisierung und Pseudonymisierung
§ 53 Auskunftsrechte des Anschlussnutzers
§ 54 Transparenzvorgaben für Verträge
Kapitel 2
Zulässiger Umfang der Datenerhebung; Besondere Anforderungen
§ 55 Messwerterhebung Strom
§ 56 Erhebung von Netzzustandsdaten
§ 57 Erhebung von Stammdaten
§ 58 Messwerterhebung Gas
§ 59 Weitere Datenerhebung
Kapitel 3
Besondere Anforderungen an die Datenverarbeitung; Übermittlungs- und Archivierungspflicht; Löschung
Abschnitt 1
Pflichten des Messstellenbetreibers
§ 60 Datenübermittlung; sternförmige Kommunikation; Löschung oder Anonymisierung
§ 61 Verbrauchsinformationen für den Anschlussnutzer bei intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen
§ 62 Messwertverarbeitung zu Zwecken des Anlagenbetreibers
§ 63 Übermittlung von Stammdaten; Löschung
§ 64 Löschung von übermittelten Netzzustandsdaten
§ 65 Weitere Datenübermittlung
Abschnitt 2
Zulässiger Datenaustausch: Pflichten der übrigen an der Datenkommunikation Beteiligten
§ 66 Messwertnutzung zu Zwecken des Netzbetreibers; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung
§ 67 Messwertverarbeitung zu Zwecken des Übertragungsnetzbetriebs und der Bilanzkoordination; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung
§ 68 Messwertverarbeitung zu Zwecken des Bilanzkreisverantwortlichen; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung
§ 69 Messwertverarbeitung zu Zwecken des Energielieferanten; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung
§ 70 Messwertverarbeitung auf Veranlassung des Anschlussnutzers; weiterer Datenaustausch
Abschnitt 3
Besondere Fallgruppen
§ 71 Nachprüfung der Messeinrichtung; Haftung bei Beschädigungen
§ 72 Öffentliche Verbrauchseinrichtungen
§ 73 Verfahren bei rechtswidriger Inanspruchnahme
Kapitel 4
Verordnungsermächtigung; Festlegungen der Bundesnetzagentur
§ 74 Verordnungsermächtigung
§ 75 Festlegungen der Bundesnetzagentur
Teil 4
Besondere Aufgaben der Regulierungsbehörden
§ 76 Aufsichtsmaßnahmen der Bundesnetzagentur
§ 77 Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur
Anlage (zu § 22 Absatz 2 Satz 1)
Übersicht über die Schutzprofile und Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
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