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N-Lex
Gesetz über die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag
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§ 1 Stellung, Aufgaben und Befugnisse
§ 2 Berichtspflichten
§ 3 Anrufung der oder des Opferbeauftragten
§ 4 Zusammenarbeit mit öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen
§ 5 Wahl der oder des Opferbeauftragten und Amtszeit
§ 6 Rechtsstellung der oder des Opferbeauftragten
§ 7 Verschwiegenheitspflicht, Berufsbeschränkung
§ 8 Sitz der oder des Opferbeauftragten, Beschäftigte, Haushalt
§ 9 Amtsbezüge, Versorgung
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