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Verordnung über die Form des Refinanzierungsregisters nach dem Kreditwesengesetz sowie die Art und Weise der Aufzeichnung
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Eingangsformel
Teil 1
Anwendungsbereich; allgemeine Anforderungen
§ 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmung
§ 2 Form des Refinanzierungsregisters
§ 3 Vollständigkeit und Richtigkeit des Refinanzierungsregisters
§ 4 Bezeichnung des Refinanzierungsregisters sowie der Abteilungen und Unterabteilungen
§ 5 Art und Weise der Aufzeichnung
§ 6 Eintragung ausländischer Sicherungsrechte
§ 7 Schutz des Refinanzierungsregisters
Teil 2
Zusätzliche Anforderungen bei elektronischer Registerführung
§ 8 Begriff und allgemeine Anforderungen
§ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit
Teil 3
Schlussbestimmungen
§ 10 Übergangsbestimmung
§ 11 Inkrafttreten
Anlage (zu § 5)
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