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Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Schätzung des Auftragswerts
  § 3 Antragsverfahren für Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
  § 4 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe
  § 5 Wahrung der Vertraulichkeit
  § 6 Vermeidung von Interessenkonflikten
  § 7 Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
  § 8 Dokumentation
Unterabschnitt 2
 Kommunikation; Bekanntmachungen
  § 9 Grundsätze der Kommunikation
  § 10 Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
  § 10a Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms
  § 11 Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
  § 12 Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
Abschnitt 2
 Vergabeverfahren
Unterabschnitt 1
 Verfahrensarten, Fristen
  § 13 Wahl der Verfahrensart
  § 14 Offenes Verfahren; Fristen
  § 15 Nicht offenes Verfahren und Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb; Fristen
  § 16 Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
  § 17 Wettbewerblicher Dialog
  § 18 Innovationspartnerschaft
Unterabschnitt 2
 Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren
  § 19 Rahmenvereinbarungen
  § 20 Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
  § 21 Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
  § 22 Fristen beim Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
  § 23 Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen
  § 24 Durchführung elektronischer Auktionen
  § 25 Elektronische Kataloge
Unterabschnitt 3
 Vorbereitung des Vergabeverfahrens
  § 26 Markterkundung
  § 27 Aufteilung nach Losen
  § 28 Leistungsbeschreibung
  § 29 Technische Anforderungen
  § 30 Bekanntmachung technischer Anforderungen
  § 31 Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen
  § 32 Nachweisführung durch Gütezeichen
  § 33 Nebenangebote
  § 34 Unteraufträge
Unterabschnitt 4
 Veröffentlichung, Transparenz
  § 35 Auftragsbekanntmachungen; Beschafferprofil; Ex-ante-Transparenz
  § 36 Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung
  § 37 Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems
  § 38 Vergabebekanntmachungen; Bekanntmachung über Auftragsänderungen
  § 39 Bekanntmachungen über die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen
  § 40 Veröffentlichung von Bekanntmachungen
  § 41 Bereitstellung der Vergabeunterlagen
  § 42 Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog
  § 43 Form und Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
  § 44 Erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
Unterabschnitt 5
 Anforderungen an die Unternehmen
  § 45 Grundsätze
  § 46 Objektive und nichtdiskriminierende Kriterien
  § 47 Eignungsleihe
  § 48 Qualifizierungssysteme
  § 49 Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements
  § 50 Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
Unterabschnitt 6
 Prüfung und Wertung der Angebote
  § 51 Prüfung und Wertung der Angebote; Nachforderung von Unterlagen
  § 52 Zuschlag und Zuschlagskriterien
  § 53 Berechnung von Lebenszykluskosten
  § 54 Ungewöhnlich niedrige Angebote
  § 55 Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen
  § 56 Unterrichtung der Bewerber oder Bieter
  § 57 Aufhebung und Einstellung des Verfahrens
Abschnitt 3
 Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen
  § 58 Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen
  § 59 (weggefallen)
Abschnitt 4
 Planungswettbewerbe
  § 60 Anwendungsbereich
  § 61 Veröffentlichung, Transparenz
  § 62 Ausrichtung
  § 63 Preisgericht
Abschnitt 5
 Übergangs- und Schlussbestimmungen
  § 64 Übergangsbestimmungen
  § 65 Fristenberechnung
  § 66 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms
  Anlage 1 (zu § 28 Absatz 2)
Technische Anforderungen, Begriffsbestimmungen