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Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen 1

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Teil 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Anträge und Anzeigen
Teil 2
 Nähere Bestimmungen zu den Eigenmittelanforderungen für Institute und Gruppen
Kapitel 1
 Interne Ansätze
Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 3 Prüfungen bei Verwendung eines erlaubnispflichtigen Ansatzes zur Ermittlung der Mindesteigenmittelanforderungen
  § 4 Maßnahmen bei Mängeln bei der Risikoerfassung oder der Nichteinhaltung der Anforderungen bei Verwendung eines erlaubnispflichtigen Ansatzes zur Ermittlung der Mindesteigenmittelanforderungen
  § 5 Berechnungen und Meldungen für das aufsichtliche Benchmarking bei der Anwendung interner Ansätze
  § 6 Aufsichtliches Benchmarking interner Ansätze
Abschnitt 2
 Ergänzende Regelungen zum IRB-Ansatz
  § 7 IRB-Ansatz-Eignungsprüfungen für interne Ratingsysteme und Beteiligungsrisikomodelle
  § 8 Zeitraum für die Umsetzung des IRB-Ansatzes
  § 9 Anforderungen an die Umsetzung des IRB-Ansatzes
  § 10 IRB-Ansatz-Schwellen; aufsichtlicher Referenzpunkt
  § 11 Berechnung des Abdeckungsgrads
  § 12 Im Zähler für den Abdeckungsgrad zu berücksichtigende IRB-Ansatz-Positionen
  § 13 Im Nenner für den Abdeckungsgrad zu berücksichtigende Positionen; Grundgesamtheit für den Abdeckungsgrad
  § 14 Auslaufender Geschäftsbereich; Neugeschäft; zu berücksichtigendes Bestandsgeschäft
  § 15 Dauerhafte Ausnahme von der Anwendung des IRB-Ansatzes für steuererhebende Kirchen und Religionsgesellschaften
  § 16 Erheblichkeitsschwelle für den 90-Tage-Verzug
  § 17 Berücksichtigungsfähige Arten von Beteiligungen für die Ausnahme von der Anwendung des IRB-Ansatzes bis 31. Dezember 2017
Abschnitt 3
 Ergänzende Regelungen zur IMM
  § 18 IMM-Eignungsprüfung
Abschnitt 4
 Ergänzende Regelungen zu internen Einstufungsverfahren
  § 19 Eignungsprüfungen für interne Einstufungsverfahren
Abschnitt 5
 Ergänzende Regelungen zu operationellen Risiken
  § 20 AMA-Eignungsprüfung
Abschnitt 6
 Ergänzende Regelungen zu internen Modellen für Marktrisiken
  § 21 Interne Modelle-Eignungsprüfung
Kapitel 2
 Vorgaben für die Bemessung des Beleihungswerts
  § 22 Vorgaben für die Bemessung des Beleihungswerts von Immobilien
Kapitel 3
 Nähere Bestimmungen zu den Übergangsvorschriften für die Eigenmittelanforderungen
  § 23 Prozentsätze für die Kapitalquoten
Teil 3
 Nähere Bestimmungen zur Ermittlung der Eigenmittel
Kapitel 1
 Nähere Bestimmungen zu den Übergangsvorschriften für die Ermittlung der Eigenmittel
  § 24 Prozentsätze für die Berücksichtigung von in der Bilanz ausgewiesenen nicht realisierten Verlusten aus Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
  § 25 Prozentsätze für die Berücksichtigung von in der Bilanz ausgewiesenen nicht realisierten Gewinnen aus Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
  § 26 Prozentsätze für die Abzüge vom harten Kernkapital, zusätzlichen Kernkapital und Ergänzungskapital
  § 27 Prozentsätze für die Anerkennung von nicht als Minderheitenbeteiligungen geltenden Instrumenten und Positionen im konsolidierten harten Kernkapital
  § 28 Faktoren für die Anerkennung von Minderheitsbeteiligungen und qualifiziertem zusätzlichem Kernkapital sowie Ergänzungskapital
  § 29 Prozentsätze für Abzüge nach den Artikeln 32 bis 36, 56 und 66 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
  § 30 Prozentsatz für die Anpassung nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe i und Artikel 49 Absatz 1 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
  § 31 Prozentsätze für die Begrenzung der unter Bestandsschutz fallenden Instrumente des harten Kernkapitals, zusätzlichen Kernkapitals und Ergänzungskapitals nach Artikel 484 Absatz 3 bis 5 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Kapitel 2
 Behandlung der nach der Äquivalenzmethode bewerteten Beteiligungen bei Gruppen
  § 32 Behandlung der nach der Äquivalenzmethode bewerteten Beteiligungen bei Anwendung des Verfahrens nach § 10a Absatz 5 des Kreditwesengesetzes
Teil 4
 Nähere Bestimmungen zu den Kapitalpuffern
Kapitel 1
 Antizyklischer Kapitalpuffer
  § 33 Festlegung der Quote für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer
  § 34 Veröffentlichung der Quote
  § 35 Zusätzliche Veröffentlichungen für Quoten in Drittstaaten
  § 36 Maßgebliche Risikopositionen
Kapitel 2
 Kapitalpuffer für systemische Risiken
  § 36a Berechnung des Kapitalpuffers für systemische Risiken
Kapitel 3
 Kombinierte Kapitalpufferanforderung
  § 37 Maximal ausschüttungsfähiger Betrag
Kapitel 4
 Puffer der Verschuldungsquote
  § 37a Maximal ausschüttungsfähiger Betrag in Bezug auf die Verschuldungsquote
Teil 5
 Übergangs- und Schlussbestimmungen
  § 38 Übergangsvorschriften
  § 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten