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Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetzes

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
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 Allgemeines
  § 1 Zuständiges Hauptzollamt
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 zu § 2 des Gesetzes
  § 1a Versorger
  § 1b Strom aus erneuerbaren Energieträgern
  § 1c Elektromobilität
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 Zu § 2a des Gesetzes
  § 1d Verfahren bei offenen Rückforderungsanordnungen
  § 1e Verfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten
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 zu § 4 des Gesetzes
  § 2 Antrag auf Erlaubnis
  § 3 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
  § 4 Pflichten des Versorgers, Eigenerzeugers oder erlaubnispflichtigen Letztverbrauchers
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 zu § 8 des Gesetzes
  § 5 Anmeldung der Steuer und Überprüfung
  § 6 Vorauszahlungen
  § 7 Mengenermittlung
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 Zu § 9 des Gesetzes
  § 8 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme
  § 9 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
  § 10 Allgemeine Erlaubnis
  § 11 Pflichten des Erlaubnisinhabers
  § 11a Strom aus erneuerbaren Energieträgern und aus hocheffizienten KWK-Anlagen, Zeitgleichheit
  § 12 Strom zur Stromerzeugung
  § 12a Steuerentlastung für Strom zur Stromerzeugung
  § 12b Steuerbefreiung für Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt
  § 12c Steuerentlastung für Strom aus erneuerbaren Energieträgern
  § 12d Steuerentlastung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen
  § 13 Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder Schienenbahnen
  § 13a Differenzversteuerung
  § 14 Wasserfahrzeuge und Schifffahrt
  § 14a Steuerentlastung für die Landstromversorgung
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 Zu § 2 Nummer 3 bis 6 und den §§ 9a bis 10 des Gesetzes
  § 15 Zuordnung von Unternehmen
  § 16 (weggefallen)
  § 17 (weggefallen)
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 Zu § 9a des Gesetzes
  § 17a Erlass, Erstattung oder Vergütung der Steuer für bestimmte Prozesse und Verfahren
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 Zu § 9b des Gesetzes
  § 17b Steuerentlastung für Unternehmen
  § 17c Verwendung von Nutzenergie durch andere Unternehmen
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 Zu § 9c des Gesetzes
  § 17d Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines
  § 17e Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr, Nachweise
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 Zu § 9d des Gesetzes
  § 17f Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere (NATO)
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 Zu § 9e des Gesetzes
  § 17g Steuerentlastung im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
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 zu § 10 des Gesetzes
  § 18 Begriffsbestimmungen zu § 10 des Gesetzes
  § 19 Erlass, Erstattung oder Vergütung der Steuer in Sonderfällen
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 Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
  § 19a Kleinbetragsregelung
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 Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
  § 20 Ordnungswidrigkeiten
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 Schlussbestimmungen
  § 21 Übergangsregelung