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Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

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  Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
 Allgemeine und grundsätzliche Vorschriften
  § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
  § 2 Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
  § 3 Rechte des Einzelnen
  § 4 Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
  § 5 Besondere Verwendungsverbote
  § 6 Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt
 Erfassung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
  § 7 Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten
  § 8 Herausgabepflicht öffentlicher Stellen
  § 9 Herausgabepflicht nichtöffentlicher Stellen
  § 10 Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst
  § 11 Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch das Bundesarchiv
Dritter Abschnitt
 Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
Erster Unterabschnitt
 Rechte von Betroffenen, Dritten, Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes und Begünstigten
  § 12 Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes
  § 13 Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
  § 14 (weggefallen)
  § 15 Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
  § 16 Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
  § 17 Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
  § 18 Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
Zweiter Unterabschnitt
 Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
  § 19 Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften
  § 20 Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
  § 21 Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
  § 22 Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse
  § 23 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
  § 24 Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
  § 25 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste
  § 26 Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen
  § 27 Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen
  § 28 (weggefallen)
  § 29 Zweckbindung
  § 30 Benachrichtigung von der Übermittlung
  § 31 Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesarchivs auf Antrag von Behörden
Dritter Unterabschnitt
 Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die politische und historische Aufarbeitung sowie durch Presse und Rundfunk
  § 32 Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung
  § 32a Benachrichtigung
  § 33 Verfahren
  § 34 Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film
Vierter Abschnitt
 Besondere Vorschriften
  §§ 35 bis 37 (weggefallen)
  § 37a Beschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes
  § 38 Landesbeauftragte
  § 39 Beratungsgremium
  § 40 Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen
  § 41 Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im Auftrag
Fünfter Abschnitt
 Schlussvorschriften
  § 42 (weggefallen)
  § 42a Gerichtsstand
  § 43 Vorrang dieses Gesetzes
  § 44 Strafvorschriften
  § 45 Bußgeldvorschriften
  § 46 (weggefallen)
  § 46a Einschränkung von Grundrechten
  § 47 Übergangsregelung
  § 48 Evaluierung