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Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Teil 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Geltungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2
 Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung
  § 3 Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen
  § 4 Sonstige Küchen- und Speiseabfälle
  § 5 Betriebe mit Nutztierhaltung
Teil 3
 Transport- und Nachweisverpflichtungen
  § 6 Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle
  § 7 Anzeige und Betriebsregistrierung
  § 8 Reinigung und Desinfektion
  § 9 Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten
  § 9a Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern oder Fahrzeugen
Teil 4
 Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 1
 Verarbeitungsmethoden
  § 10 Verarbeitungsmethoden
Abschnitt 2
 Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten
  § 11 Anlagen zur Pasteurisierung
Abschnitt 3
 Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten
Unterabschnitt 1
 Anforderungen an Biogasanlagen
  § 12 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage
  § 13 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
  § 14 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
  § 15 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
Unterabschnitt 2
 Anforderungen an Kompostierungsanlagen
  § 16 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage
  § 17 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
  § 18 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
  § 19 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
Unterabschnitt 3
 Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen
  § 20 Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen
  § 21 Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen
  § 22 Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung
Unterabschnitt 4
 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
  § 23 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
Abschnitt 4
 Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall
  § 24 Verbrennungsanlagen
  § 25 Ablagerung auf Deponien
Teil 5
 Registrierung und Zulassung
  § 26 Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen
Teil 6
 Ausnahmen
  § 27 Ausnahmen
Teil 7
 Schlussvorschriften
  § 28 Ordnungswidrigkeiten
  § 29 Inkrafttreten
  Schlussformel
  Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1, 3 und 4)
Handelspapiere
  Anlage 2 (zu § 9 Abs. 5)
Muster für Aufzeichnungen
  Anlage 3 (zu § 21 Abs. 1)
Probenahme
  Anlage 4 (zu § 23 Abs. 1)
Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind
  Anlage 5 (zu § 26 Abs. 1)
Nummernschlüssel für die Betriebsart