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Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Halten von Wirbeltieren und Kopffüßern zur Verwendung in Tierversuchen oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken
Unterabschnitt 1
 Anforderungen an die Haltung sowie an Einrichtungen und Betriebe
  § 1 Anforderungen an die Haltung von Wirbeltieren und Kopffüßern
  § 2 Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren und Kopffüßern
  § 3 Anforderungen an die Sachkunde
  § 4 Organisationspflichten
  § 5 Tierschutzbeauftragte
  § 6 Tierschutzausschuss
  § 7 Führen von Aufzeichnungen
  § 8 Besondere Aufzeichnungen bei Hunden, Katzen und Primaten
  § 9 Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Primaten
  § 10 Anderweitige Unterbringung oder Freilassung von Wirbeltieren und Kopffüßern
Unterabschnitt 2
 Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes
  § 11 Erlaubnisvoraussetzungen
  § 12 Beantragen der Erlaubnis
  § 13 Erlaubnisbescheid, Anzeige und Erlaubnis von Änderungen
Abschnitt 2
 Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen
  § 14 Geltung für Tiere in einem frühen Entwicklungsstadium
Unterabschnitt 1
 Durchführung von Tierversuchen
  § 15 Anforderungen an Räumlichkeiten und Anlagen
  § 16 Anforderungen an die Sachkunde
  § 17 Schmerzlinderung und Betäubung
  § 18 Erneutes Verwenden von Wirbeltieren und Kopffüßern
  § 19 Verwenden gezüchteter Wirbeltiere und Kopffüßer
  § 20 Verwenden wildlebender Tiere
  § 21 Verwenden herrenloser oder verwilderter Haustiere
  § 22 Verwenden geschützter Tierarten
  § 23 Verwenden von Primaten
  § 24 Herkunft zu verwendender Primaten
  § 25 Durchführung besonders belastender Tierversuche
  § 26 Genehmigungen in besonderen Fällen
  § 27 Zweckerreichung
  § 28 Verfahren nach Abschluss, Nachbehandlung
  § 29 Führen von Aufzeichnungen zu Tierversuchen
  § 30 Pflichten des Leiters
Unterabschnitt 2
 Genehmigung und Anzeige von Versuchsvorhaben
  § 31 Beantragen der Genehmigung
  § 32 Genehmigungsverfahren, Bearbeitungsfristen
  § 33 Genehmigungsbescheid, Befristung
  § 34 Genehmigung und Anzeige von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben
  § 35 Rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben
  § 36 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes
  § 37 Sammelgenehmigung und Genehmigung von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren
  § 38 Prüfung der Anzeige von Änderungen von Versuchsvorhaben
  § 39 Anzeige von Versuchsvorhaben an Zehnfußkrebsen
  § 40 Aufbewahrungspflicht
  § 41 Veröffentlichung von Zusammenfassungen
  § 42 Tierversuchskommissionen
  § 43 Unterrichtung des Bundesministeriums
Abschnitt 3
 Ordnungswidrigkeiten
  § 44 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 4
 Übergangs- und Schlussbestimmungen
  § 45 Aufgaben nach Artikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU
  § 46 Beratung zu Alternativen zu Tierversuchen
  § 47 Unberührtheitsklausel
  § 48 Übergangsvorschriften
  Anlage 1 Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Pflege oder das Töten von Tieren oder die Planung oder die Durchführung von Tierversuchen erforderlich sind
  Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2)
Tötungsverfahren