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Tierzuchtgesetz

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Datenweitergabe für Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen
  § 3 Zuständige Behörden
  § 4 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
  § 5 Genehmigung von Zuchtprogrammen
  § 6 Zuchtprogramme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  § 7 Befristung der Anerkennung und Genehmigung, besondere Regelungen
  § 8 Datenweitergabe für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
  § 9 Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 3
 Erhaltung der genetischen Vielfalt
  § 10 Monitoring
  § 11 Verordnungsermächtigungen
  § 12 Erlass von Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 4
 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen sowie Handel mit reinrassigen Zuchttieren und Vorbuchtieren
  § 13 Eintragungsbestätigung für Vorbuchtiere, Tierzuchtbescheinigung
  § 14 Abgabe von Samen
  § 15 Verwendung des Samens
  § 16 Abgabe von Eizellen und Embryonen
  § 17 Verwendung von Embryonen
  § 18 Besamungsstationen, Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheiten
  § 19 Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 5
 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr
  § 20 Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 6
 Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften
  § 21 Zuständigkeit, gegenseitige Information, Außenverkehr, Verordnungsermächtigung
  § 22 Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden, Verordnungsermächtigungen
  § 23 Bußgeldvorschriften
  § 24 Einziehung
Abschnitt 7
 Schlussvorschriften
  § 25 Rechtsverordnungen in besonderen Fällen
  § 26 Übergangsvorschriften
  § 27 Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  § 28 Verordnungsermächtigungen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Unionsrecht
  § 29 (weggefallen)
  § 30 Außerkrafttreten