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Drittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens

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Teil I
 Reichsmarkguthaben bei Geldinstituten
Erster Abschnitt
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Begriffsbestimmungen
  § 2 Umwandlung und Ablösung der Altgeldguthaben
Zweiter Abschnitt
 Weitere Bestimmungen für Altgeldguthaben Gruppe I
  § 3 Freigabe der Altgeldguthaben zur Umwandlung in Neugeldguthaben
  § 4 Anrechnung der Kopfbeträge und der Geschäftsbeträge
  § 5 Sofortfreigabe
  § 6 Freigabe der restlichen Altgeldguthaben
  § 7 Überprüfung der Altgeldguthaben durch das Finanzamt
  § 8 Behandlung der nichtgemeldeten Altgeldguthaben der Gruppe I
Dritter Abschnitt
 Altgeldguthaben, Gruppe III
  § 9
Vierter Abschnitt
 Deckung der aus der Umstellung des Geldwesens hervorgehenden Verbindlichkeiten der Geldinstitute
  § 10 Deckung durch flüssige Mittel
  § 11 Deckung durch Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand
  § 12 Ausstattung der Geldinstitute mit einem angemessenen Eigenkapital
Teil II
 Schuldverhältnisse
Erster Abschnitt
 Allgemeine Bestimmungen
  § 13 Begriffsbestimmungen
  § 14 Verbindlichkeiten des Reichs und gleichgestellte Verbindlichkeiten
  § 15
Zweiter Abschnitt
 Allgemeine Schuldverhältnisse
  § 16 Umstellung der Reichsmarkverbindlichkeiten auf Deutsche Mark
  § 17 Rechnungserteilung für Reichsmarkverbindlichkeiten
  § 18 Sonderregelung für bestimmte Reichsmarkverbindlichkeiten
  § 19 Umstellung von Kriegsgefangenen-Zertifikaten
  § 20 Rücktrittsrecht bei Lieferverträgen
  § 21 Vertragshilfe
Dritter Abschnitt
 Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen
  § 22
Vierter Abschnitt
 Versicherung
  § 23 Sozialversicherung
  § 24 Versicherung außerhalb der Sozialversicherung
  § 25 Bausparkassen
Teil III
 Vorschriften verschiedenen Inhalts
  § 26 Verfügungsbeschränkungen
  § 27 Anpassungsmaßnahmen auf dem Gebiete des Arbeitsrechts und des Beamtenrechts
  § 28
  § 29 Lastenausgleich
  § 30
  § 31 Vorübergehende Rediskontierung von eigenen Wechseln
  § 32 Kreditbeschränkungen
  § 33 Strafvorschriften
  § 34 Schlußbestimmungen
  § 35 Inkrafttreten
  Anhang