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Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz

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  Eingangsformel
Abschnitt 1
 Anwendungsbereich
  § 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2
 Anzeige von Verdachtsfällen
  § 2 Inhalt der Anzeige
  § 3 Art und Form der Anzeige
Abschnitt 3
 Veröffentlichung von Informationen und Mitteilung über die Veröffentlichung
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 3a Art der Veröffentlichung von Informationen
  § 3b Sprache der Veröffentlichung
  § 3c Mitteilung der Veröffentlichung
Unterabschnitt 2
 Veröffentlichung von Insiderinformationen und Mitteilung über die Veröffentlichung
  § 4 Inhalt der Veröffentlichung
  § 5 (weggefallen)
  § 5a (weggefallen)
  § 6 Berechtigte Interessen für eine verzögerte Veröffentlichung
  § 7 Mitteilung nach Artikel 17 Absatz 4 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
  § 8 Inhalt der Mitteilung
  § 9 Art und Form der Mitteilungen
Unterabschnitt 3
 Veröffentlichung von Eigengeschäften und Mitteilung über die Veröffentlichung
  § 10 Art der Veröffentlichung
  § 11 Mitteilung der Veröffentlichung
Unterabschnitt 4
 (weggefallen)
Unterabschnitt 5
 Veröffentlichung und Mitteilung bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils
  § 12 Inhalt der Mitteilung
  § 13 Berechnung des Stimmrechtsanteils für die Mitteilung nach § 38 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
  § 14 Sprache der Mitteilungen
  § 15 Inhalt und Format der Veröffentlichung
  § 16 Art und Sprache der Veröffentlichung
  § 17 Mitteilung der Veröffentlichung
Unterabschnitt 6
 Veröffentlichung und Inhalt von Finanzberichten
  § 18 Art und Sprache der Veröffentlichung
  § 19 Mitteilung der Veröffentlichung
  § 20 Verfügbarkeit der Finanzberichte und Zahlungsberichte
Unterabschnitt 7
 Wahl des Herkunftsstaates
  § 21 Art der Veröffentlichung
Unterabschnitt 8
 Veröffentlichung zusätzlicher Angaben
  § 22 Art, Sprache und Mitteilung der Veröffentlichung
Abschnitt 4
 Inkrafttreten
  § 23 Inkrafttreten
  Anlage (zu § 12 Absatz 1)