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Verwaltungsvorschriften im Internet
Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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EPUB
Eingangsformel
Abschnitt 1
Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Anzeige von Verdachtsfällen
§ 2 Inhalt der Anzeige
§ 3 Art und Form der Anzeige
Abschnitt 3
Veröffentlichung und Mitteilung von Informationen, Insiderverzeichnisse
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 3a Art der Veröffentlichung von Informationen
§ 3b Sprache der Veröffentlichung
§ 3c Mitteilung der Veröffentlichung
Unterabschnitt 2
Veröffentlichung und Mitteilung von Insiderinformationen
§ 4 Inhalt der Veröffentlichung
§ 5 Art der Veröffentlichung
§ 5a Mitteilung der Veröffentlichung
§ 6 Berechtigte Interessen für eine verzögerte Veröffentlichung
§ 7 Gewährleistung der Vertraulichkeit während der Befreiung von der Veröffentlichungspflicht
§ 8 Inhalt der Mitteilung
§ 9 Art und Form der Mitteilungen
Unterabschnitt 3
Veröffentlichung und Mitteilung von Geschäften
§ 10 Inhalt der Mitteilung
§ 11 Art und Form der Mitteilung
§ 12 Inhalt der Veröffentlichung
§ 13 Art der Veröffentlichung
§ 13a Mitteilung der Veröffentlichung
Unterabschnitt 4
Insiderverzeichnis
§ 14 Inhalt des Verzeichnisses
§ 15 Berichtigung
§ 16 Aufbewahrung und Vernichtung
Unterabschnitt 5
Veröffentlichung und Mitteilung bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils
§ 17 Inhalt der Mitteilung
§ 17a Berechnung des
Stimmrechtsanteils für die Mitteilung
nach § 25a Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
§ 18 Art, Form und Sprache der Mitteilung
§ 19 Inhalt der Veröffentlichung
§ 20 Art und Sprache der Veröffentlichung
§ 21 Mitteilung der Veröffentlichung
Unterabschnitt 6
Veröffentlichung und Inhalt von Finanzberichten
§ 22 Art und Sprache der Veröffentlichung
§ 23 Mitteilung der Veröffentlichung
§ 24 Verfügbarkeit der Finanzberichte
Unterabschnitt 7
Wahl des Herkunftsstaates
§ 25 Art der Veröffentlichung
Unterabschnitt 8
Veröffentlichung zusätzlicher Angaben
§ 26 Art, Sprache und Mitteilung der Veröffentlichung
Abschnitt 4
Inkrafttreten
§ 27 Inkrafttreten
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