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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz 1 (Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung - WpI-AnzV)
Anlage 3 (zu § 11 Absatz 2)
Formular WpI-BG
Beteiligungen von Geschäftsleitern eines Wertpapierinstituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft tatsächlich führen

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 349, S. 18 - 19)
 
(Anzeigen nach § 67 Absatz 1 Nummer 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes)
 
             
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
 Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
 Ident-Nummer
Geschäftsleiter/in1
 
             
    Ident-Nummer
des Wertpapierinstituts2
 
             
    Wird von der Behörde ausgefüllt 
             
 
1. Angaben zur Person Herr       Frau
Familienname 
Sämtliche Vornamen 
Geburtsdatum 
Geburtsort, Geburtsstaat 
Anschrift des Hauptwohnsitzes
 Straße, Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
Staat 
Servicenummer3  
Persönliche nationale Identifikationsnummer 
 
2. Angaben zur Tätigkeit als: 
Firma
(laut Registereintragung)
 
Sitz mit PLZ 
BAK-Nummer 
Ident-Nummer
(falls bekannt)
 
 
3. Anlass der Anzeige Übernahme Veränderung in der Höhe einer unmittelbaren Beteiligung Aufgabe
Datum der Wirksamkeit   
 
4. Beteiligungsunternehmen4  
Firma und Rechtsform
(laut Registereintragung)
 
Sitz mit PLZ5  
Sitzstaat 
Register-Nummer/Amtsgericht6 LEI7 Wirtschaftszweig8 Servicenummer3Ident-Nummer
(falls bekannt)
     
Verhältnis zum Wertpapierinstitut nach § 4 WpIG i. V. m. § 15 KWG (nur für Große Wertpapierinstitute) 
 
5. Angaben zu den Beteiligungsquoten9
(wird durch die Bundesbank
ausgefüllt)
Ident-Nummer des
Beteiligungsunternehmens
Kapitalanteil10 Kapital des
Unternehmens11
Tsd. Euro
Stimmrechtsanteil12
in Prozent
In ProzentTsd. Euro
            
 
 
6. Besondere Bemerkungen13
 
 
7. Kontakt für Rückfragen
Name 
Telefon-Nummer 
E-Mail 
 
8. Unterschrift

Ort/Datumeigenhändige Unterschrift
 
1
Oder der Person, die die Geschäfte der Investmentholdinggesellschaft oder der gemischten Finanzholdinggesellschaft tatsächlich leitet.
2
Oder der Investmentholdinggesellschaft/der gemischten Finanzholdinggesellschaft.
3
Servicefeld für die elektronische Einreichung.
4
Bitte Auswahl treffen aus folgenden Möglichkeiten: Geschäftsleiter des Wertpapierinstituts, Geschäftsleiter der Investmentholdinggesellschaft oder Geschäftsleiter der gemischten Finanzholdinggesellschaft.
5
Bitte Auswahl treffen aus folgenden Möglichkeiten: Kreditinstitut (§ 2 Absatz 15 WpIG), Finanzinstitut (§ 2 Absatz 36 WpIG), Finanzholdinggesellschaft (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 CRR), gemischte Holdinggesellschaft (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 22 CRR), gemischte Finanzholdinggesellschaft (§ 2 Absatz 28 WpIG), Versicherungs-Holdinggesellschaft (§ 7 Nummer 31 VAG), Wertpapierinstitut (§ 2 Absatz 1 WpIG), Anbieter von Nebendienstleistungen (§ 2 Absatz 9 WpIG), Erstversicherungsunternehmen (§ 7 Nummer 33 Variante 1 VAG), Zahlungsinstitut (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ZAG), E-Geld-Institut (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZAG), Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 17 KAGB), Rückversicherungsunternehmen (§ 7 Nummer 33 Variante 2 VAG), Investmentholdinggesellschaft (§ 2 Absatz 27 WpIG), Finanzholding (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 16 IFR), vertraglich gebundener Vermittler (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 52 IFR), sonstiges Unternehmen. Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Treffen gleichzeitig mehrere Varianten zu, ist die speziellere auszuwählen. Ist eine speziellere Auswahl nicht festlegbar, ist diejenige Variante auszuwählen, die dem größten Anteil am Geschäft des Unternehmens entspricht.
6
Nur bei inländischen Unternehmen anzugeben.
7
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
8
Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“.
9
Hier gilt nur die direkte Beteiligung.
10
Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
11
Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
12
Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
13
Namensaktien, Vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Kapital reduziert um eigene Anteile, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis.