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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz 1 (Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung - WpI-AnzV)
Anlage 8 (zu § 15)
Formular WpI-PB
Passivische Beteiligungsanzeige

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 349, S. 30 - 32)
 
(Anzeige nach § 64 Absatz 1 Nummer 9 oder § 64 Absatz 4 Nummer 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes)
 
             
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
 Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
 Ident-Nummer
des Wertpapierinstituts
 
             
    Wird von der Behörde ausgefüllt 
             
 
1. Angaben zum Wertpapierinstitut
Firma
(laut Registereintragung)
 
Sitz mit PLZ 
BAK-Nummer 
 
2. Anzeige
 Einzelanzeige      Sammelanzeige (Das ist Teilanzeige Nummer __ von insgesamt __ Teilanzeigen.)
Datum der Wirksamkeit/Stichtag 
2.1 Art der Anzeige Bedeutende Beteiligung (§ 64 Absatz 1 Nummer 9, § 64 Absatz 4 Nummer 2 WpIG)
 Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem dem Wertpapierinstitut nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 64 Absatz 4 Nummer 2 WpIG)
2.2 Anlass der Anzeige Erwerb   □ Veränderung   □ Aufgabe
einer bedeutenden Beteiligung
2.3 Anteilseigner1  
 Name/Firma und Rechtsform
(laut Registereintragung)
 
Geburtsdatum
(bei natürlichen Personen)
 
Sitz mit PLZ2  
Sitzstaat 
Ident-Nummer
(falls bekannt)
 
Register-Nummer/Amtsgericht2LEI3 Wirtschaftszweig4 Servicenummer5
    
2.4 Angaben zum nachgeordneten ausländischen Unternehmen
(nur auszufüllen bei der Anzeige einer bedeutenden Beteiligung eines Dritten an einem nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 64 Absatz 4 Nummer 2 WpIG))
 Firma und Rechtsform
(laut Registereintragung)
 
Sitz mit PLZ 
Sitzstaat 
Ident-Nummer
(falls bekannt)
LEI3Wirtschaftszweig4Servicenummer5
    
 
3. Angaben zu den Beteiligungsquoten6 ,7
(wird durch die Bundesbank
ausgefüllt)
Ident-Nummer
des Anteilseigners/
Beteiligungsunternehmens
Firma8 , Rechtsform und Sitz
(lt. Registereintragung) mit
PLZ und Sitzstaat; Register-Nummer/Amtsgericht, LEI;
Wirtschaftszweig; bei natürlichen Personen zusätzlich Angabe des vollständigen Namen und Geburtsdatum; Ident-Nummer (falls bekannt); Servicenummer
Kapitalanteil9 ,10 Kapital
des Wertpapier-
instituts/Unter-
nehmens11
Tsd. Euro
Stimm-
rechts-an-
teil10, 12
in
Prozent
Verhältnis
zum
Wert-
papier-
institut13
%Tsd. Euro
              
 
              
 
              
 
Der Anteilseigner hält an dem Wertpapierinstitut eine durchgerechnete Kapitalquote in Höhe von ____ Prozent.
 
4. Weitere Angaben
4.1 Wird die Beteiligung an dem Wertpapierinstitut (bei Anzeigen nach § 64 Absatz 4 Nummer 2 WpIG: an dem nachgeordneten ausländischen Unternehmen) von dem Anteilseigner im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen gehalten
 Nein. Ja.
Es sind in der Unternehmensliste der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen nähere Angaben zu den anderen Personen oder Unternehmen zu machen.
4.2 Nur auszufüllen, wenn keine oder weniger als 10 Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden
Auf die Geschäftsführung kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden.
4.3 Wird das Wertpapierinstitut durch den Erwerb Teil einer Gruppe?
 Nein. Ja. Bitte geben Sie ein, um welche Gruppe es sich handelt:
 
5. Besondere Bemerkungen14
 
 
6. Kontakt für Rückfragen
Name 
Telefon-Nummer 
E-Mail 
 
7. Unterschrift

Ort/Datumeigenhändige Unterschrift
 
1
Bitte Auswahl treffen aus folgenden Möglichkeiten: Kreditinstitut (§ 2 Absatz 15 WpIG), Finanzinstitut (§ 2 Absatz 36 WpIG), Finanzholdinggesellschaft (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 CRR), gemischte Holdinggesellschaft (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 22 CRR), gemischte Finanzholdinggesellschaft (§ 2 Absatz 28 WpIG), Versicherungs-Holdinggesellschaft (§ 7 Nummer 31 VAG), Wertpapierinstitut (§ 2 Absatz 1 WpIG), Anbieter von Nebendienstleistungen (§ 2 Absatz 9 WpIG), Erstversicherungsunternehmen (§ 7 Nummer 33 Variante 1 VAG), Zahlungsinstitut (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ZAG), E-Geld-Institut (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZAG), Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 17 KAGB), Rückversicherungsunternehmen (§ 7 Nummer 33 Variante 2 VAG), Investmentholdinggesellschaft (§ 2 Absatz 27 WpIG), Finanzholding (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 16 IFR), vertraglich gebundener Vermittler (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 52 IFR), sonstiges Unternehmen oder sonstiger Anteilseigner. Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Treffen gleichzeitig mehrere Varianten zu, ist die speziellere anzukreuzen. Ist eine speziellere Auswahl nicht festlegbar, ist diejenige Variante auszuwählen, die dem größten Anteil am Geschäft des Unternehmens entspricht. Die Auswahl „sonstiger Anteilseigner“ ist nur für Anteilseigner ohne Unternehmenseigenschaft zu treffen.
2
Nur bei inländischen Anteilseignern anzugeben.
3
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEIs sind ebenfalls zu berücksichtigen.
4
Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“.
5
Servicefeld für die elektronische Einreichung.
6
Einzutragen ist die vollständige Beteiligungskette mit den jeweiligen unmittelbaren Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt in der ersten Zeile mit dem anzuzeigenden Anteilseigner laut Nummer 2.3 und endet mit dem anzeigepflichtigen Wertpapierinstitut. In der ersten Zeile ist neben der Firma des Anteilseigners lediglich dessen Verhältnis zum Wertpapierinstitut anzugeben. Ab der zweiten Zeile sind auch die Angaben zu den Anteilen auszufüllen.
7
Angaben zu den Beteiligungsquoten sind immer zu machen. Das Hauptformular ist dabei nur geeignet für einfache mittelbare Beteiligungsverhältnisse bis zu maximal drei Hierarchieebenen. Für komplexe Beteiligungsstrukturen oder mittelbare Beteiligungsverhältnisse über mehr als drei Ebenen sind die Angaben zu den Beteiligungsquoten in der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen zu machen. In diesem Fall ist die Tabelle unter Nummer 3 des Hauptformulars nicht auszufüllen. Die durchgerechnete Kapitalquote unter Nummer 3 des Hauptformulars ist in jedem Fall anzugeben. Ggf. ist zusätzlich ein Organigramm beizufügen.
Die Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist in jedem Fall einzureichen, wenn
in den Beteiligungsstrukturen Treuhandverhältnisse vorkommen,
die Beteiligung von einem Anteilseigner gleichzeitig unmittelbar und mittelbar oder über mehrere Beteiligungsketten gehalten wird,
sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt,
enge Verbindungen zu Schwesterunternehmen (§ 1 Absatz 7 KWG) angezeigt werden. In der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist dabei lediglich die vollständige Beteiligungskette vom gemeinsamen Mutterunternehmen zum Schwesterunternehmen anzugeben,
eine bedeutende Beteiligung an einem dem anzeigepflichtigen Wertpapierinstitut gemäß § 10a Absatz 1 KWG nachgeordneten ausländischen Unternehmen angezeigt wird. In der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist dabei lediglich die vollständige Beteiligungskette vom Anteilseigner zum nachgeordneten ausländischen Unternehmen anzugeben.
8
Zu dem unter Nummer 2.3 angezeigten Anteilseigner müssen die Angaben zum Unternehmen (Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Land; Register-Nummer/Amtsgericht; LEI; Wirtschaftszweig; Ident-Nummer (falls bekannt); Servicenummer), die schon unter Nummer 2.3 gemacht wurden, in den Angaben zu den Beteiligungsquoten nicht wiederholt werden. Lediglich die Firma des Anteilseigners muss eingetragen werden.
9
Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Fremdwährungsbeträge sind in Euro umzurechnen. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
10
Unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Anteilseigners der Beteiligungskette an dem hier genannten Beteiligungsunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).
11
Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
12
Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
13
Ist das Beteiligungsunternehmen ein Mutterunternehmen des anzeigepflichtigen Wertpapierinstituts, ist „Mutter“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.
14
Namensaktien, Vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis, Unterbeteiligung.