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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz 1 (Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung - WpI-AnzV)
Anlage 9 (zu § 19)
Formular WpI-GVWI
Finanzinformationen gemäß § 66 Absatz 2 WpIG – Gewinn- und Verlustrechnung –

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 349, S. 33 - 35)
 
         Stand:_____________________
Institutsnummer:__________________ Prüfziffer:_________________ Firma:____________________________________ Ort:_____________________
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.1
 
Gewinn- und Verlustrechnung noch Gewinn- und Verlustrechnung
010Zinserträge 010____________ 140Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführung zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 

140


____________
 darunter: 011aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 011____________  
 darunter: 012aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 
012

____________
 150Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 

150


____________
020Zinsaufwendungen 020____________  
         160Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 

160


____________
030Laufende Erträge     
 031aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 
031

____________
 170Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 

170


____________
 032aus Beteiligungen 032____________  
 033aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 033____________ 180Aufwendungen aus Verlustübernahme 180____________
  (031 + 032 + 033) 030____________ 181Übrige Ergebnisbeiträge3 4  181____________
040Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 
040

____________
 200Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit3 (010 - 020 + 030 + 040 + 050 - 060 + 070 - 080 + 090 - 110 - 120 - 130 - 140 + 150 - 160 + 170 - 180 + 181) 

200


____________
050Provisionserträge 050____________   
060Provisionsaufwendungen 060____________ 210Außerordentliches Ergebnis3    
070Ertrag des Handelsbestands 070____________  211Außerordentliche Erträge 211____________
 darunter: 071Wertpapiere2 071____________  212Außerordentliche Aufwendungen 212____________
 darunter: 072Futures2 072____________   (211 - 212) 210____________
 darunter: 073Optionen2 073____________ 220Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 220____________
 darunter: 074Devisen2 074____________ 230Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 130 ausgewiesen 
230

____________
 darunter: 075Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften2 075____________ 240Erträge aus Verlustübernahme 240____________
080Aufwand des Handelsbestands 080____________ 250Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 

250


____________
 darunter: 081Wertpapiere2  081____________ 260Periodengewinn/Periodenverlust3  (200 + 210 - 220 - 230 + 240 - 250) 
260

____________
 darunter: 082Futures2 082____________        
 darunter: 083Optionen2 083____________        
 darunter: 084Devisen2 084____________        
 darunter: 085Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften2 085____________        
090Sonstige betriebliche Erträge 090____________        
110Allgemeine Verwaltungsaufwendungen           
 111Personalaufwand 111____________        
  darunter: 112Löhne und Gehälter 112____________        
  darunter: 113Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 

113


____________
        
 114andere Verwaltungsaufwendungen 114____________        
  (111 + 114) 110____________        
       Größere Veränderungen einzelner Positionen bitte gesondert erläutern. 
120Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 
120

____________
   
130Sonstige betriebliche Aufwendungen 130____________   
       
 
1
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwährungspositionen):
Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweiligen von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Positionen, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird, ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes.
2
Nur untergliedert anzugeben von Wertpapierinstituten, die Wertpapierdienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 10 bzw. § 17 Absatz 1 Nummer 1 WpIG erbringen.
3
Vorzeichen angeben.
4
In diesem Posten sind den übrigen Posten nicht zuordenbare Ergebnisbestandteile zu berücksichtigen.