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Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes

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Erster Abschnitt
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Aufgaben des Zivilschutzes
  § 2 Auftragsverwaltung
  § 3 Völkerrechtliche Stellung
  § 4 Zuständigkeit des Bundes für den Schutz der Zivilbevölkerung
Zweiter Abschnitt
 Selbstschutz
  § 5 Selbstschutz
Dritter Abschnitt
 Warnung der Bevölkerung
  § 6 Warnung der Bevölkerung
Vierter Abschnitt
 Schutzbau
  § 7 Öffentliche Schutzräume
  § 8 Hausschutzräume
  § 9 Baulicher Betriebsschutz
Fünfter Abschnitt
 Aufenthaltsregelung
  § 10 Aufenthaltsregelung
Sechster Abschnitt
 Katastrophenschutz im Zivilschutz und Katastrophenhilfe des Bundes
  § 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes
  § 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe
  § 13 Ausstattung
  § 14 Aus- und Fortbildung
  § 15 Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde
  § 16 Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement
  § 17 Datenerhebung und -verwendung
  § 18 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
  § 19 Schutzkommission
  § 20 Unterstützung des Ehrenamtes
Siebter Abschnitt
 Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
  § 21 Planung der gesundheitlichen Versorgung
  § 22 Erweiterung der Einsatzbereitschaft
  § 23 Sanitätsmaterialbevorratung
  § 24 Erste-Hilfe-Ausbildung und Ausbildung von Pflegehilfskräften
Achter Abschnitt
 Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut
  § 25 Kulturgutschutz
Neunter Abschnitt
 Organisationen, Helferinnen und Helfer
  § 26 Mitwirkung der Organisationen
  § 27 Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer
  § 28 Persönliche Hilfeleistung
Zehnter Abschnitt
 Kosten des Zivilschutzes
  § 29 Kosten
Elfter Abschnitt
 Bußgeldvorschriften
  § 30 Bußgeldvorschriften
Zwölfter Abschnitt
 Schlußbestimmungen
  § 31 Einschränkungen von Grundrechten
  § 32 Stadtstaatenklausel