Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
| § 1 | Anwendungsbereich |
| § 2 | Begriffsbestimmungen |
Abschnitt 2
Pflichten der Betreiber
| § 3 | Grundlegende Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen |
| § 4 | Gefährdungsbeurteilung |
| § 5 | Schutzmaßnahmen |
| § 6 | Zusammenarbeit mit anderen Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen |
| § 7 | Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen |
| § 8 | Betriebsverbot |
Abschnitt 3
Aufgaben und Pflichten
der zugelassenen Überwachungsstellen
| § 9 | Durchführung von Prüfungen |
| § 10 | Feststellung von Mängeln, Nachprüfung |
| § 11 | Anlagenkataster |
| § 12 | Wahrung von Betriebsgeheimnissen, Schutz personenbezogener Daten |
| § 13 | Erfahrungsaustausch |
| § 14 | Mitteilungspflichten gegenüber der Zulassungsbehörde |
Abschnitt 4
Zulassung von Prüfstellen als
zugelassene Überwachungsstellen, Aufsicht
Unterabschnitt 1
Anforderungen an Prüfstellen
für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle
| § 15 | Grundlegende Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle |
| § 16 | Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von zugelassenen Überwachungsstellen |
| § 17 | Anforderungen an die mit Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen beauftragten Personen |
Unterabschnitt 2
Einrichtung, Aufgaben und
Befugnisse der Zulassungsbehörde
| § 18 | Einrichtung der Zulassungsbehörde |
| § 19 | Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen |
| § 20 | Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen als zugelassene Überwachungsstellen |
| § 21 | Aufsicht über die zugelassenen Überwachungsstellen |
| § 22 | Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen |
| § 23 | Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen |
| § 24 | Duldung des Aufsichtshandelns der Zulassungsbehörde |
| § 25 | Übermittlungspflichten |
Abschnitt 5
Aufsichtsbehörden
| § 26 | Zuständigkeit für die Aufsicht |
| § 27 | Befugnisse gegenüber den Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen |
| § 28 | Befugnisse gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen, Unterrichtungspflicht |
| § 29 | Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse |
| § 30 | Information der Zulassungsbehörde |
Abschnitt 6
Verordnungsermächtigungen, Bußgeld-
und Strafvorschriften, Übergangsvorschriften
| § 31 | Verordnungsermächtigungen |
| § 32 | Bußgeldvorschriften |
| § 33 | Strafvorschriften |
| § 34 | Übergangsvorschriften |