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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.gesetze-im-internet.de veröffentlichte Webseite. Sie wurde am 25.02.2021 erstellt und zuletzt am 04.04.2023 überprüft.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im Februar 2021 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweit geltenden Normen (EN 301 549, BITV 2.0).

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Grafische Bedienelemente haben nicht durchgängig eindeutige Alternativtexte.
  • Formularfelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein sprachunabhängiges Attribut.
  • Seitenbereiche sind nicht vollständig durch Überschriften, Sprunglinks oder Landmarks erschlossen.
  • Fremdsprachliche Textabschnitte sind nicht mit dem entsprechenden Sprachattribut ausgezeichnet.
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind vollständig barrierefrei.

Es gibt auf der Webseite keine Erläuterungen in Leichter Sprache. Die auf der Webseite eingestellten Inhalte lassen sich grundsätzlich nicht in Leichte Sprache übertragen. Es handelt sich um Gesetze und Verordnungen, die von juristischer Fachsprache Gebrauch machen müssen. Jede Veränderung birgt die Gefahr, den Inhalt zu verzerren und rechtlich falsch wiederzugeben.

Das Bundesministerium der Justiz arbeitet mit Nachdruck daran, auch diese Inhalte so weit wie möglich barrierefrei anzubieten. Es wird nicht zuletzt deshalb ein einheitliches, modernes, intuitives, barrierefreies und nutzerfreundliches Rechtsinformationsportal entwickeln und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen (siehe https://www.bmj.de/DE/Ministerium/Transparenz/Rechtsinformationsportal/Rechtsinformationsportal_node.html).

Vielfach stehen schon heute barrierefreie Fassungen einzelner Gesetze und Verordnungen auf den Webseiten der federführenden Ressorts zur Verfügung. Das Bundesamt für Justiz - Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes - unterstützt Betroffene gerne individuell dabei, solche barrierefreien Fassungen und/oder die fachlich zuständigen Ansprechpartner in den jeweiligen Ressorts zu ermitteln.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 25.02.2021 erstellt und zuletzt am 04.04.2023 überprüft.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesamt für Justiz (BfJ)

- Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes -

Adenauerallee 99 - 103
53113 Bonn

Tel.: +49 (0)228 99 410-5013
Fax: +49 (0)228 99 410-5810
E-Mail: kompetenzzentrum-ris@bfj.bund.de

Wenn Sie uns eine De-Mail schicken wollen, senden Sie dazu Ihre De-Mail mit Bestätigung der sicheren Anmeldung oder mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse
post@bundesjustizamt.de-mail.de.

Hierfür benötigen Sie eine auf Ihren Namen oder den Namen Ihres Unternehmens registrierte De-Mail-Adresse. Informationen zu De-Mail finden Sie auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für Informationstechnik.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Tel.: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de