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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Approbationsordnung für Ärzte
§ 35g
Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
Bei der Ausstellung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 10b der Bundesärzteordnung ist das Muster nach Anlage 17a zu verwenden.
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