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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Fünfte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
§ 1
Studierende der Medizin, die bis zum 30. Juni 1988 die Ärztliche Prüfung erfolgreich ablegen, schließen die ärztliche Ausbildung mit dieser Prüfung ab.
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