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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Siebente Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
§ 1 

Bei Studierenden der Medizin, die bis zum 10. März 1992 erstmals zur Ärztlichen Vorprüfung zugelassen werden, findet Anlage 1 zur Approbationsordnung für Ärzte in der bisher geltenden Fassung Anwendung.