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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Zweites Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Zweites Überleitungsgesetz)
§ 16 

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1950 in Kraft, soweit sich nicht aus seinen Bestimmungen etwas anderes ergibt.