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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern (Viertes Überleitungsgesetz)
§ 11 Inkrafttreten

Dieses Gesetz ist erstmals für das Rechnungsjahr 1955 anzuwenden; es tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.