Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin (Übersetzerprüfungsverordnung - ÜbPrV) § 1Gegenstand
Diese Verordnung regelt die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin.