- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 2 Absatz 4,
- 5.
Angabe der Sprachen, in denen die Qualifikation erworben wurde,
- 6.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 7.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.