Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes (Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung - ÖDAPrV) § 5Zusammensetzung der Prüferdelegation
Die Prüferdelegation besteht
1.
für den Ausbildungsberuf Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement aus sechs Mitgliedern
2.
für die anderen Ausbildungsberufe aus fünf Mitgliedern.