(2) Die Verwendung des Öko-Kennzeichens für Zwecke der Werbung oder der sonstigen Unterrichtung des Verbrauchers ist zulässig, soweit
- 1.
ein Erzeugnis, das mit dem Öko-Kennzeichen gekennzeichnet werden darf, oder
- 2.
unabhängig von einem Erzeugnis der ökologische Landbau
angepriesen wird.