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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung des Öko-Landbaugesetzes 1 (Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung - ÖLG-DV)
§ 3 Antrag auf Zulassung

Der Antrag auf Zulassung als Kontrollstelle ist schriftlich oder elektronisch bei der Bundesanstalt zu stellen. Im Antrag ist anzugeben, für welche der in Anlage 1 aufgeführten Kontrollbereiche die Zulassung beantragt wird.