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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung des Öko-Landbaugesetzes 1 (Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung - ÖLG-DV)
§ 9 Musterkontrollvertrag, Musterzertifikat

(1) Dem Antrag ist ein Muster für den Kontrollvertrag (Musterkontrollvertrag) beizufügen, den die Kontrollstelle mit den Unternehmern abzuschließen beabsichtigt.
(2) Dem Antrag ist ein Muster des Zertifikats nach Anhang VI der Verordnung (EU) 2018/848 beizufügen, in dessen Teil II mindestens die Angabe des Datums der Kontrolle, auf deren Grundlage das Zertifikat nach Artikel 35 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 erteilt wurde, vorgesehen ist.