Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 6.
Beraten von Kunden,
- 7.
Instandhalten von Geräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen,
- 8.
Zurichten von Kleinstücken und Hilfsstoffen,
- 9.
Zurichten von Großstücken und Hilfsstoffen,
- 10.
Ausführen von Näharbeiten,
- 11.
Ändern von Heimtextilien,
- 12.
Ausführen von Bügelarbeiten,
- 13.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.