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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)
§ 20c Erforderliche Unterlagen bei Anträgen nach § 10c Absatz 2 der Bundes-Apothekerordnung

Dem Antrag auf Erteilung einer Approbation als Apotheker nach § 10c Absatz 2 der Bundes-Apothekerordnung sind folgende Unterlagen und Bescheinigungen beizufügen:
1.
ein Identitätsnachweis,
2.
ein Lebenslauf, der eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten enthält,
3.
ein Befähigungsnachweis oder ein Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des apothekerlichen Berufs berechtigt,
4.
eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung in dem Staat, in dem die Berufsqualifikation erworben worden ist,
5.
eine Erklärung des Antragstellers darüber, dass er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht Beteiligter eines Verfahrens auf Erteilung der Approbation oder der Berufserlaubnis in einem anderen Land im Geltungsbereich dieser Verordnung ist, und
6.
Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 2, 3 und 5 der Bundes-Apothekerordnung.