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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
Anlage 4
(zu § 10 Absatz 3 Satz 1)
Vordruck für die Erlaubnis
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4058 - 4059)
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