(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2275 – 2276)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
 Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
 Name und Geburtsdatum der zu prüfenden Person,
- 3.
 Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
 Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4,
- 5.
 Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
 Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
 Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 
- 1.
 zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ 
- a)
 Benennung dieses Prüfungsteils und Bewertung mit Note sowie
- b)
 Benennung der fünf Prüfungsbereiche und Bewertung mit Punkten,
- 2.
 zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ 
- a)
 Benennung dieses Prüfungsteils,
- b)
 Benennung der Situationsaufgabe nach § 5 Absatz 3 und Bewertung mit Note,
- c)
 Benennung der Situationsaufgabe nach § 5 Absatz 4 und Bewertung mit Note,
- d)
 Benennung der Situationsaufgabe nach § 5 Absatz 5 und Bewertung mit Note sowie
- e)
 Benennung des Fachgesprächs mit Angabe des Handlungsbereichs und Bewertung mit Note,
- 3.
 die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 4.
 die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 5.
 die Gesamtnote in Worten,
- 6.
 Befreiungen nach § 6,
- 7.
 Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 2 Absatz 2.