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Nordrhein-Westfalen

Gesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen (Justizgesetz Nordrhein-Westfalen - JustG NRW)
Vom 26. Januar 2010 *)

§ 115 Aufstellung der Vorschlagslisten für Angelegenheiten des

sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts

Für die Kammern und Senate für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts werden die Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus den Kreisen der mit dem sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe behinderter Menschen vertrauten Personen von den Landschaftsverbänden und der Bezirksregierung Münster im gegenseitigen Benehmen aufgestellt.

Fußnote

*) Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Nordrhein-Westfalen