Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung und zur Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung * (Abwasserbewirtschaftungsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung - AbwUTechAusbV) § 2Dauer der Berufsausbildung