(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Erstellen und Anwenden von Unterlagen,
- 2.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 3.
Herstellen und Trennen von Stoffgemischen,
- 4.
Beurteilen von ökologischen Kreisläufen und Anwenden von Hygienemaßnahmen,
- 5.
Lagern, Bearbeiten und nachhaltiges Anwenden von Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffen,
- 6.
Erkennen von elektrischen Gefahren und Einleiten von Maßnahmen,
- 7.
Auswählen und Handhaben von Werkzeugen und Maschinen,
- 8.
Betreiben von technischen Systemen,
- 9.
nachhaltiges Betreiben und Unterhalten von Entwässerungssystemen,
- 10.
nachhaltiges Betreiben und Unterhalten von Regenwasserbewirtschaftungssystemen,
- 11.
nachhaltiges Betreiben und Unterhalten von Abwasseranlagen,
- 12.
Behandeln und Verwerten von Klärschlamm, Wertstoffen und Abfällen aus Abwasseranlagen,
- 13.
nachhaltiges Gewinnen von Energie und effizientes Steuern des Einsatzes von Energie,
- 14.
Durchführen der Probenahme, Untersuchen und Beurteilen von Abwasser, Schlamm und Gasen sowie Einleiten von Maßnahmen,
- 15.
Durchführen und Beurteilen von Mess-, Steuer- und Regelprozessen sowie
- 16.
Bedienen und Instandhalten elektrischer Anlagen.