Die Anwärterinnen und Anwärter führen die folgenden Dienstbezeichnungen: 
- 1.
 im mittleren Auswärtigen Dienst: „Regierungssekretäranwärterin“ oder „Regierungssekretäranwärter“,
- 2.
 im gehobenen Auswärtigen Dienst: „Konsulatssekretäranwärterin“ oder „Konsulatssekretäranwärter“ und
- 3.
 im höheren Auswärtigen Dienst: „Attachée“ oder „Attaché“.