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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Art 6 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) u. (3)