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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten (Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung - AdVermiStAnKoV)
§ 7 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.