An dem Verfahren vor dem zuständigen Gericht sind beteiligt:
- 1.
der Kläger,
- 2.
die Durchsetzungsbehörde,
- 3.
das Bundeskartellamt bei Entscheidungen nach § 28 Absatz 1 Nummer 2,
- 4.
Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die die Durchsetzungsbehörde auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat.