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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung - AgrarOLkV)
§ 24
Allgemeinverbindlichkeit
Abschnitt 4 ist für den Erzeugnisbereich Milch und Milcherzeugnisse anzuwenden.
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