Die nächste Agrarstrukturerhebung wird im Jahr 2026 durchgeführt. Die weiteren Durchführungszeiträume für die darauffolgenden Agrarstrukturerhebungen richten sich nach den unionsrechtlichen Vorgaben. Fällt die Agrarstrukturerhebung zeitlich mit einer Landwirtschaftszählung zusammen, kann sie hierin integriert werden.