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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz - AgrStatG)
§ 44
Allgemeine Vorschrift
Die Ernteerhebung umfasst:
1.
Ernte- und Betriebsberichterstattung,
2.
Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung.
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