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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz - AgrStatG)
§ 50 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale

Die Erhebung in Brütereien wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über die Bruteiereinlagen und die Kükenerzeugung erhoben.