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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz - AgrStatG)
§ 61 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale

Die Schlachtgewichtsstatistik wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Schlachtgewichte von Rindern und Schweinen auf Grund der nach der Ersten Fleischgesetz-Durchführungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu erstattenden Meldungen erhoben.